Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht - das heißt auf allen Gebieten des Arbeitsrechts - werden Sie durch Rechtsanwalt Stefan Günther, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten und vertreten.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sich aus Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen ergeben, z.B. im Zusammenhang mit


  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Betriebsübergang
  • Direktionsrecht
  • Eingruppierung
  • Geschäftsführeranstellungsverhältnissen
  • Haftung des Arbeitnehmers
  • Kündigung
  • Lohn und Gehalt
  • Versetzung
  • Zeugnis

 



Gegenstand der Tätigkeit eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sind ferner weitere Rechtsfragen im:

   

  Individualarbeitsrecht

 

  • Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht


Kollektiven Arbeitsrecht

 

  Tarifvertragsrecht (z.B. TVöD, TV-L, BTRV-Bau)

  • kirchliches Arbeitsrecht (AVR-Diakonie, AVR-Caritas, MVG)
  • Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht (BetrVG; SächsPersVG)
  • Recht der kirchlichen Mitarbeitervertretung (MVG.EKD)

 

  Prozessrecht

 

  • Kündigungsschutz-, Änderungsschutz- und Befristungskontrollverfahren
  • Eingruppierungsfeststellungs-, Vergütungs- und Zeugnisberichtigungsklagen
  • Kirchengerichtliche Verfahren und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren


Ihr Ansprechpartner:


Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Günther Leisnig



Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Ringstraße 18-20, 04703 Leisnig

Telefon: 034321 / 23332

Telefax: 034321 / 23345

E-Mail: guenther@schmidt-guenther.de