Schadensersatz

Sachverständinger Schadensersatz nach Verkehrsunfall 


Die Sicherung der Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls beginnt mit dem Verhalten am Unfallort, erforderlich ist nach der Sicherung der Unfallstelle und dem Alarmieren der Rettungsdienste/Erster Hilfe in der Regel die Hinzuziehung der Polizei. Nur dann, wenn die Haftungslage eindeutig ist und ein Verschulden vom Verursacher auch anerkannt wird, kann ausnahmsweise von der Hinzuziehung der Polizei abgesehen werden. Die Hinzuziehung der Polizei dient in erster Linie der Beweissicherung, denn diese dokumentiert die Unfallörtlichkeit sowie die Beschädigungen an den Fahrzeugen fotografisch und befragt sowohl die Unfallbeteiligten als auch etwaige Unfallzeugen am Unfallort. Anhand an einer amtlichen Ermittlungsakte lassen sich Schadenersatzansprüche leichter durchsetzen. Der Geschädigte sollte bei einem Sachschaden, der 1.000,00 € übersteigt, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen. Dieses Schadensgutachten stellt nach der Rechtsprechung eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Schadensersatzansprüche dar.

 

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Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 


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