Unser Kanzleischwerpunkt "Arbeit und Beruf" beschäftigt sich mit allen Fragen des Arbeitsrechts und wird von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Günther betreut.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sich aus Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen ergeben, z.B. im Zusammenhang mit
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebsübergang
- Direktionsrecht
- Eingruppierung
- Geschäftsführer
- Haftung des Arbeitnehmers
- Kündigung
- Lohn und Gehalt
- Versetzung
- Zeugnis
Gegenstand der Tätigkeit eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sind ferner weitere Rechtsfragen im:
Individualarbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
- Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht
Kollektiven Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht (z.B. TVöD, TV-L, BTRV-Bau)
- kirchliches Arbeitsrecht (AVR-Diakonie, AVR-Caritas, MVG)
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht (BetrVG; SächsPersVG)
- Recht der kirchlichen Mitarbeitervertretung (MVG.EKD)
Prozessrecht
- Kündigungsschutz-, Änderungsschutz- und Befristungskontrollverfahren
- Eingruppierungsfeststellungs-, Vergütungs- und Zeugnisberichtigungsklagen
- Kirchengerichtliche Verfahren und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Stefan Günther
Fachanwalt für Arbeitsrecht