Autokauf und Fahrzeugleasing

 


Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat erhebliche Änderungen für das deutsche Kaufrecht gebracht. Während man früher im Wesentlichen zwischen dem Neuwagen- und dem Gebrauchtwagenkauf unterschied, nimmt man heute die Einteilung nach dem Verbrauchsgüterkauf und sonstigen Verkäufen vor. Früher existierte nämlich die Möglichkeit im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel, einen Gewährleistungsausschluss gegenüber privaten Käufern zu vereinbaren. Derartige Haftungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern sind heute nicht mehr möglich, die Sachmangelhaftungsansprüche unterscheiden sich somit nicht mehr.

 

Gerichtliche Streitigkeiten treten häufiger im Zusammenhang mit dem Erwerb von gebrauchten Kraftfahrzeugen auf. Denn der Umstand, dass der Käufer eines Neufahrzeugs ein makelloses Produkt erwarten darf, liegt auf der Hand. Weicht der Zustand des neuen Fahrzeugs von dem Vertragsinhalt, der technischen Zustandsbeschreibung ab, wird sich der Verkäufer bzw. der Hersteller in der Regel bereit erklären, den Anspruch des Käufers auf Nachbesserung oder Nachlieferung zu erfüllen. Beim Gebrauchtwagenkauf können kleinere Schäden und Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs nicht gefährden, durchaus mit dem Vertragsinhalt noch vereinbar sein. Die Frage ist, wie bestimmte Zusicherungen und Angaben des Verkäufers zum Vertragsgegenstand zu verstehen sind und welche Mängel der Verkäufer von sich aus offenbaren muss.

 

Bei der Geltendmachung von Sachmangelhaftungsansprüchen ist besondere Sorgfalt geboten. Der Käufer darf im Falle eines Mangels nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Werkstatt mit der Mangelbeseitigung beauftragen, um die daraus resultierenden Kosten als Schadenersatz beim Verkäufer geltend zu machen. Zunächst muss er sich in der Regel an den Verkäufer halten und von diesem unter Fristsetzung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

 

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Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 


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