Das „Beamtenrecht“ erfasst alle Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses. Es setzt die Dienstherrnfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, die Beamtenverhältnisse begründen kann (durch Ernennung des Beamten).
Das Beamtenrecht erfasst Bestimmungen über die
- Begründung von Beamtenverhältnisse (sog. Ernennung)
- unterschiedlichen Arten von Beamtenverhältnissen (Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Beamtenverhältnis auf Probe, Kommunale Wahlbeamten)
- Status- und Dienstpostenveränderungen (Beförderung, Degradierung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Umsetzung)
- Besoldung (amtsangemessene Alimentation, Höhe des Grundgehaltes, Teilzeitbesoldung, Familienzuschläge, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch, Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Fernbleiben vom Dienst, Rückforderung überzahlter Dienstbezüge)
- Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Beihilfe bei Krankheit, Unfallfürsorge, Schutzpflichten, Rechtsschutzpflicht, Aufklärungspflicht)
- Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses (Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze, Entlassung)
- Versorgung des Beamten (Versorgungsbezüge, Kürzung der Versorgung, Anrechnung von Renten, Rückforderung von Versorgungsbezügen)
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Professor Dr. Torsten Schmidt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht