Beamtenrecht

Das „Beamtenrecht“ erfasst alle Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses. Es setzt die Dienstherrnfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, die Beamtenverhältnisse begründen kann (durch Ernennung des Beamten).

 

Das Beamtenrecht erfasst Bestimmungen über die

 

  • Begründung von Beamtenverhältnisse (sog. Ernennung)
  • unterschiedlichen Arten von Beamtenverhältnissen (Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Beamtenverhältnis auf Probe, Kommunale Wahlbeamten)
  • Status- und Dienstpostenveränderungen (Beförderung, Degradierung, Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Umsetzung)
  • Besoldung (amtsangemessene Alimentation, Höhe des Grundgehaltes, Teilzeitbesoldung, Familienzuschläge, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch, Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Fernbleiben vom Dienst, Rückforderung überzahlter Dienstbezüge)
  • Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Beihilfe bei Krankheit, Unfallfürsorge, Schutzpflichten, Rechtsschutzpflicht, Aufklärungspflicht)
  • Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses (Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze, Entlassung)
  • Versorgung des Beamten (Versorgungsbezüge, Kürzung der Versorgung, Anrechnung von Renten, Rückforderung von Versorgungsbezügen)

 

 

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Rechtsanwalt Professor Dr. Torsten Schmidt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 


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