Im Straßenverkehr geht es zuweilen sehr emotional und hitzig zu. Die Gestikulationen von Verkehrsteilnehmern werden zuweilen aber auch fehlgedeutet. Für Strafanzeigen typisch ist der Vorwurf einer Beleidigung in Gestalt des sog. „Stinkefingers“. Die Praxis zeigt, dass heftige Handbewegungen auch häufig fehlgedeutet und Verkehrsteilnehmer zu Unrecht aufgrund von Gestikulationen mit einem Ermittlungs- und Strafverfahren konfrontiert werden.
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Rechtsanwalt Stefan Günther
Fachanwalt für Verkehrsrecht