Bußgeldverfahren


Gegenstand von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Verkehrsrecht sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen, Rotlichtverstöße und andere Verstöße, insbesondere im Zusammenhang mit der Verursachung von Verkehrsunfällen. Für den Betroffenen besteht insbesondere im Falle eines drohenden Fahrverbots ein Interesse daran, dass das Verfahren möglichst eingestellt oder aber zumindest das Fahrverbot abgewendet wird. Die Erfolgsaussichten für eine Verfahrenseinstellung hängen auch hier – wie auch in Strafverfahren – im Wesentlichen vom Inhalt der Ermittlungen sowie der Bußgeldakte ab. Zu klären ist die Frage der Täteridentifizierung, der ordnungsgemäßen Beschilderung, der verkehrsrechtlichen Anordnung für eine Beschilderung, der Messung im Hinblick auf den gewählten Messort, das Messverfahren, die Gültigkeit des Eichscheins. Im Bußgeldverfahren unterlaufen der Verwaltungsbehörde mitunter Verfahrensfehler, namentlich eine fehlerhafte Zustellung des Bußgeldbescheides oder der Eintritt der Verjährung.

 

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Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 


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