Direktionsrecht

Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, beschreibt die Befugnis des Arbeitgebers, auf Grundlage des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen.

 

Im Arbeitsvertrag wird die Tätigkeit beschrieben und der zeitliche Umfang der zu verrichtenden Arbeit geregelt, Einzelheiten der zu erbringenden Arbeitsleistungen sind jedoch nicht enthalten. Um dies konkret zu bestimmen, hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht zur Konkretisierung dieser Arbeitsleistung. Je weniger im Arbeitsvertrag geregelt ist, umso weitreichender ist die Befugnis des Arbeitgebers, dies durch Weisung auszufüllen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens wahren.

 

Streitigkeiten treten häufig im Zusammenhang mit der Ausübung des Direktionsrechts im Hinblick auf die Veränderung des Arbeitsortes (z. B. Versetzung), der Änderung der Tätigkeit (z. B. Außendienst statt Innendienst) sowie der Arbeitszeit (z. B. Schichtdienst, Arbeit an Wochenenden) und des Arbeitsumfangs (z. B. Überstunden) auf.

 

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