Im Arbeitsrecht - das heißt auf allen Gebieten des Arbeitsrechts - werden Sie durch Rechtsanwalt Stefan Günther, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten und vertreten.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sich aus Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen ergeben, z.B. im Zusammenhang mit
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebsübergang
- Direktionsrecht
- Eingruppierung
- Geschäftsführeranstellungsverhältnissen
- Haftung des Arbeitnehmers
- Kündigung
- Lohn und Gehalt
- Versetzung
- Zeugnis
Gegenstand der Tätigkeit eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sind ferner weitere Rechtsfragen im:
Individualarbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
- Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht
Kollektiven Arbeitsrecht
Tarifvertragsrecht (z.B. TVöD, TV-L, BTRV-Bau)
- kirchliches Arbeitsrecht (AVR-Diakonie, AVR-Caritas, MVG)
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht (BetrVG; SächsPersVG)
- Recht der kirchlichen Mitarbeitervertretung (MVG.EKD)
Prozessrecht