In allen verkehrsrechtlichen Fragen werden Sie durch Rechtsanwalt Stefan Günther, Fachanwalt für Verkehrsrecht, beraten und vertreten.
Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt, sei es als Führer eines Kraftfahrzeugs, als Fahrradfahrer oder sogar als Fußgänger.
Verkehrsrecht ist eine sog. Querschnittsmaterie, weil es sich nicht in die klassische Unterscheidung zivilrechtlicher, strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtsgebiete einordnen lässt, sondern zu ihm breitgefächert Spezialregelungen aus allen Rechtsgebieten und Teilrechtsmaterien gehören.
Zum Verkehrsrecht gehören unter anderem folgende Rechtsgebiete
Verkehrszivilrecht
- Autokauf und Autoleasing, Ansprüche bei fehlerhafter Reparatur
- Haftungsquoten
- Kinderunfälle bzw. Minderjährigenhaftung
- Ausländerbeteiligung
- Schadensersatz, insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung,
- Schmerzensgeld, Erwerbsausfall, Haushaltführungsschaden
Versicherungsrecht
- Kraftfahrtversicherung
- Kaskoversicherung
- Private Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Verkehrsstrafrecht
- fahrlässige Körperverletzung,
- Unfallflucht
- Beleidigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bußgeldverfahren
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsmessungen
- Rotlichtverstöße
- Lenk- und Ruhezeiten
- Bußgeld und Fahrverbot
Recht der Fahrerlaubnis
- MPU und Entziehungsverfahren
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Stefan Günther
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein