Fahren ohne Fahrerlaubnis

Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis können sich daraus ergeben, dass der Betroffene ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination führt, für die er keine Berechtigung verfügt. Aufgrund der Vielzahl von Änderungen im Fahrerlaubnisrecht kann die konkrete Bestimmung, welche Fahrzeugkombinationen von der Fahrerlaubnis umfasst und welche ausgeschlossen sind, in Einzelfällen Abgrenzungsschwierigkeiten bereiten.

 

Nach der Rechtsprechung (OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2013 – 2 OLG 21 Ss 652/13) ist inzwischen geklärt, dass ein sog. „Pocket-Bike“ - in Abgrenzung zum motorbetriebenen Spielzeug - ein „Kraftfahrzeug“ darstellt. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt allerdings voraus, dass die befahrene Fahrstrecke zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Bei einer Fahrt auf Feld-, Wald- und Betriebswegen ist dieses Merkmal besonders zu prüfen.

 

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Rechtsanwalt Stefan Günther

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