Fahrlässige Körperverletzung

Wird die Polizei zu einem Verkehrsunfall hinzugezogen, bei dem der Verursacher einen Personenschaden anderer Personen herbeigeführt hat, werden gegen den Unfallverursacher Ermittlungen wegen des Tatverdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen. Dies gilt auch dann, wenn die Schuldfrage noch völlig offen ist. Aufgrund der Vielzahl von Verkehrsunfällen und des hohen Risikos einer Unfallbeteiligung kann somit niemand, der am Straßenverkehr teilnimmt, ausschließen, selbst Subjekt eines Ermittlungsverfahrens zu werden.

 

Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass der Betroffene zunächst, bevor er sich zu einem Tatvorwurf äußert, seinen Anspruch auf Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte selbst oder durch einen Rechtsanwalt geltend macht, damit er weiß, was gegen ihn vorgebracht wurde und er sich somit sachgerecht verteidigen kann.

 

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Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 


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