Historie

Mit Stolz können wir auf eine erfolgreiche Berufspraxis und Kanzleigeschichte zurückblicken:


Die Kanzlei wurde am heutigen Kanzleisitz im Leisniger Gewerbegebiet (Ringstraße 18-20) bereits im Sommer 1999 von den Rechtsanwälten Torsten Schmidt, Stefan Günther und Sven Lattermann unter der bisherigen Bezeichnung "Schmidt, Günther & Lattermann" gegründet. Erfolgreich und mit Beständigkeit konnte sich die Rechtsanwaltssozietät seit dieser Zeit entwickeln und am Anwaltsmarkt behaupten. Vor allem wurde von Anfang an erfolglich auf Spezialisierung gesetzt: Alle Rechtsanwälte konnte sich schon in kurzer Zeit zu Fachanwälten qualifizieren (bspw. RA Dr. Schmidt - FA f. Verwaltungsrecht 2003; RA Günther - FA f. Arbeitsrecht 2002, FA f. Verkehrsrecht 2010).

 

Nachdem zum 1.6.2007 das früher für Rechtsanwälte geltende Zweigstellenverbot aufgehoben worden war, war bereits 2008 eine Zweigstelle in Roßwein gegründet worden. Neben dem Stammsitz (Hauptsitz) in Leisnig wurden nun auch Rechtssuchende (Unternehmen, öffentliche Rechtsträger, gemeinnützige Organisationen, Bürger) in Roßwein mit anwaltlichen Dienstleistungen versorgt. Der erfolgreiche Ausbau dieser Zweigstelle in Roßwein machte im Juni 2012 den Umzug der Zweigstelle von der bisherigen Adresse (Querstraße 1, Roßwein) in neue Büroräume (Auf dem Werder 1, Roßwein) erforderlich. Seitdem hatte die Sozietät im Wohn- und Geschäftshaus (Anwalts- und Ärztehaus) "Auf dem Werder" im ersten Obergeschoss ihren zweiten Standort.

 

Im Jahr 2013 erfolgte eine strukturelle Neuorientierung: Rechtsanwalt Sven Lattermann verlegte seinen Kanzleisitz vollständig nach Roßwein. Die bislang ausschließlich in Leisnig ansässige Kanzlei mit Zweigstelle in Roßwein, wurde somit in eine überörtliche Sozietät (Rechtsanwälte Dr. Torsten Schmidt & Stefan Günther in Leisnig; Rechtsanwalt Sven Lattermann in Roßwein) umgewandelt.

 

 Mit Ablauf des 31.12.2014 ist Rechtsanwalt Sven Lattermann aus der Rechtsanwaltssozietät ausgeschieden. Er hat zunächst den früheren Kanzleistandort Roßwein in eigener Verantwortung als Einzelanwalt fortgeführt (unterdessen hat RA Lattermann seinen Kanzleistandort nach Döbeln verlegt). 


Daher firmierte die Sozietät bis 31.12.2014 unter der Bezeichnung "Dr. Schmidt, Günther & Lattermann" und ab dem 1.1.2015 ausschließlich unter der Bezeichnung "Dr. Schmidt & Günther" bzw. "Rechtsanwälte Dr. Schmidt & Günther".


Zwischen 2017 und 2020 war Frau Rechtsanwältin Carolin Voigt als angestellte Rechtsanwältin bei den Rechtsanwälten Dr. Schmidt & Günther tätig. Frau Rechtsanwältin Voigt betreute das Dezernat "Familienrecht".


Ab Juni 2022 wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt zum Honorarprofessor an der Universität Leipzig (Honorarprofessor für Staatskirchen- und Kirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig) bestellt.



 



 


 


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