Kraftfahrtversicherung

Im Rahmen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen ist eine Kenntnis des Versicherungsrechts unabdingbar. Unter keinen Umständen sollte der Geschädigte versuchen, seine Schadenersatzansprüche unmittelbar gegenüber dem verantwortlichen Fahrzeugführer oder dem Fahrzeughalter geltend zu machen. Zwar besteht in rechtlicher Hinsicht durchaus ein Ersatzanspruch. Es ist jedoch fraglich, ob der Schädiger willens und in der Lage ist, die geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen. Der Geschädigte verfügt über einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer, bei dem das Kraftfahrzeug des Unfallgegners am Schadenstag versichert war. Somit verfügt der Geschädigte über einen zahlungskräftigen Anspruchsgegner.

 

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 


Ihr Ansprechpartner














Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Tel. 034321/23332

E-Mail: guenther@schmidt-guenther.de


Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht