Qualitätssicherung

Eine qualifizierte anwaltliche Vertretung und eine ständig hohe Beratungsqualität bei der Bearbeitung und Betreuung Ihrer Mandate ist nicht nur Ihnen wichtig, sondern auch uns. Deshalb setzen wir auf eine strategische Qualitätssicherung unserer Arbeit.

 

Qualifizierte Beratung und anwaltliche Vertretung durch Fachanwälte - RA Dr. Torsten Schmidt und RA Stefan Günther

 

Unser Qualitätsversprechen:



Qualität durch mehrere Rechtsanwälte

In unserer Rechtsanwaltssozietät sind mehrere Rechtsanwälte tätig. Das ermöglicht nicht nur eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete und eine arbeitsteilige Mandatsbearbeitung, sondern stellt den ständigen Erfahrungs- und Gedankenaustausch der Berufsträger sicher. Der "Rat des Kollegen" hat einen unschätzbaren Wert: Schwierige Rechtsfälle,  taktisches Vorgehen und strategische Ansätze werden gemeinsam beraten und abgestimmt. Die eigene Arbeit und Herangehensweise jedes Rechtsanwalts unterliegt so permanenter Selbstreflexion und kollegialer Kontrolle.

Aber auch bei Auswärtsterminen, Weiterbildungen, Krankheit, Urlaub und sonstigen Abwesenheitszeiten eines Rechtsanwalts steht jederzeit ein anwaltlicher Vertreter und Ansprechpartner zur Verfügung. In eiligen, dringlichen und unvorhergesehen Situationen steht ein Rechtsanwalt bereit, der sofort unaufschiebbare Maßnahmen einleiten oder das dringende Mandat übernehmen kann. Wir lassen Sie nicht "im Regen stehen"!

 



Qualität durch Fachanwaltschaften

In unserer Rechtsanwaltssozietät sind nur Rechtsanwälte tätig, die sich in einem oder mehreren Fachgebieten zum "Fachanwalt" qualifiziert haben. Der Titel "Fachanwalt" darf nur an Rechtsanwälte verliehen werden, die durch eine spezielle Fachanwaltsausbildung, durch Leistungskontrollen und den Nachweis einer hohen Zahl bearbeiteter Mandate innerhalb eines in § 5 FAO vorgeschriebenen Zeitraums besondere theoretische theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Besondere  theoretische  Kenntnisse  und  besondere  praktische  Erfahrungen  liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die für Fachanwälte bestehende besondere Fortbildungsverpflichtung (ab 2015 mindestens 15 Zeitstunden im jeweiligen Fachgebiet) stellt sicher, dass der Rechtsanwalt permanent "auf dem neuesten Stand" ist.

Um es umgangssprachlich zu formulieren: Fachanwälte sind die "Experten" und "Spezialisten" auf ihrem jeweiligen Fachgebiet.

Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt ist "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" (seit 2003) und "Fachanwalt für Agrarrecht" (seit 2016). Rechtsanwalt Stefan Günther ist "Fachanwalt für Arbeitsrecht" (seit 2002) und "Fachanwalt für Verkehrsrecht" (seit 2010). Nutzen Sie unsere besonderen Kenntnisse und Erfahrungen als Fachanwälte! Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten und vertreten!

 


Qualität aufgrund von Fortbildungen

Eine schnelllebige Zeit führt auch zu einer rasanten Rechtsentwicklung. Zum einen erzeugt die Gesetzgebungsmaschinerie der Europäischen Union, des Bundesgesetzgebers und der Landesgesetzgeber permant viele wichtige Rechtsänderungen. Zum anderen wird das Recht durch die Rechtsprechung (in einem fachlich gegliederten Gerichtssystem) geprägt. Durch ständige Fortbildung - und zwar durch den Besuch von Fortbildungsseminaren, durch Inhouse-Schulungen und durch die Lektüre von Fachzeitschriften und fachspezifischen Newslettern - halten wir uns auf dem neuesten Stand und sichern unsere Beratungsqualität.

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Qualität durch Auswahl und Einsatz qualifizierter Mitarbeiterinnen

Mindestens 50 Prozent der Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in einer Rechtsanwaltskanzlei werden nicht durch den Rechtsanwalt, sondern durch Mitarbeiter erledigt. Die Mandanten- und Aktenverwaltung, die Büroorganisation, das Beschaffungswesen von Büromaterial und Fachliteratur, der E-Mail-Verkehr, der Telefondienst, die zuverlässige Entgegennahme von Mandanten-, Gerichts- und Behördenmitteilungen, die Postverwaltung, das Vorbereiten und Ausfertigen der Gerichts- und Mandantenkorrespondenz, die Kontrolle anwaltlicher Schriftsätze, die Fristenüberwachung und Fristenkontrolle, der Mandantenempfang, die Terminsverwaltung, die Datensicherung, die Überwachung des Zahlungsverkehrs, das Weiterleiten von Mandanten- und Fremdgeldern sowie das Kostenmanagement liegen als außerordentlich wichtige und anspruchsvolle Tätigkeiten überwiegend in den Händen unserer Mitarbeiterinnen.

Von Anfang an setzen die Rechtsanwälte Dr. Schmidt & Günther ausschließlich auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für die hohen Anforderungen in einer Rechtsanwaltskanzlei speziell ausgebildet wurden und über den Berufsabschluss als "Rechtsanwaltsfachangestellte/r" verfügen. Unsere Mitarbeiterinnen werden für Ihre anspruchsvolle Tätigkeit ständig geschult, angeleitet und fortgebildet.

 


Qualität durch fachlichen Austausch und Mitarbeit in berufsständischen Organisationen, Arbeitsgemeinschaften und Fachverbänden

Der fachliche Austausch mit Berufskollegen ist unabdingbar. Selbstverständlich sind die Rechtsanwälte Dr. Torsten Schmidt und Stefan Günther über den zuständigen örtlichen Anwaltverein (Leipziger Anwaltverein) Mitglied im Deutschen Anwaltverein.Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt arbeitet zudem in der Arbeitsgemeinschaft Agrarrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen des Deutschen Anwaltvereins mit. Rechtsanwalt Stefan Günther arbeitet in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mit. Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt ist außerdem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) und der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht e.V.

Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt und Rechtsanwalt Stefan Günther Mitglied im Anwaltverein .

 


Qualität durch Fachinformationssysteme, juristische Datenbanken und juristische Periodika

Über den Bezug der Papierausgaben Bundesgesetzblattes, des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes, des Sächsischen Amtsblattes, der Ministerialblattes des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, mehrer kommunaler Amtsblätter und mehrer kirchlicher Amtsblätter (EKD, EvLKS) sowie über elektronische Newsletter beobachten wir laufend die Gesetzgebungsentwicklung.

Durch mehrere Fachzeitschriften  - u.a. Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ mit NVwZ-RR), Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.), Sachsenlandkurier (SLK), Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (ZevKR), Kirche und Recht (KuR), Anwaltsblatt (AnwBl.), BRAK-Mitteilungen -  nehmen wir an der fachwissenschaftlichen Diskussion teil und halten uns umfassend auf dem neuesten Stand.

Neben der Lektüre und Auswertung mehrer täglich oder wöchentlich erscheinender juristischer Newsletter (vor allem der Juris GmbH), nutzen wir in der täglichen Arbeit bei nahezu jeder Fallbearbeitung die juristische Datenbanken Juris und teilweise auch Beck-Online.

 


Qualität durch modernste Kanzlei-EDV und Rechtsanwaltssoftware

Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel gehört zur alltäglichen anwaltlichen Praxis. Deshalb halten wir unsere modernen EDV-Anlagen stets auf dem neuesten Stand und sichern die Funktionalität und Störungssicherung durch Wartungsverträge spezialisierter IT-Partner. Die Nutzung modernster Rechtsanwaltssoftware erleichtert bei den Rechtsanwälten Dr. Schmidt & Günther nicht nur die Kanzleiabläufe, sondern sorgt für die erforderliche Datensicherheit, für schnelle und flexible Aufgabenerledigung und die gewohnte Professionalität.

Die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Mandantendaten, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der anwaltlichen Kommunikation, die Kanzleibuchhaltung, Kostenberechnung und der elektronische Schriftverkehr lassen weder Raum für Experimente, noch eignen sie sich als Spielwiese für IT-Laien.Deshalb setzen wir mit der Kanzleisoftware "RA-Micro" auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Marktführers für Rechtsanwaltssysteme, auf technische Ansprechpartner vor Ort und ein ausgedehntes Service- und Supportnetzwerk.


Qualität durch ausgewogenes Verhältnis kautelarjuristischer und forensischer Tätigkeit

Die "Nagelprobe" für einen Vertrag ist die gerichtliche Auseinandersetzung. Hier zeigt sich, ob das Gericht die vertraglichen Klauseln für zulässig, wirksam und verständlich hält. Hier zeigt sich auch, ob der Wille der Vertragspartner deutlich genug hervotritt und alles vorausbedacht wurde. Doch wer will einen guten Vertrag gestalten oder den richtigen Rechtsrat erteilen, wenn er die Gerichtspraxis nicht kennt und nicht abschätzen kann, was "die Gerichte" später "aus einem Vertrag machen"?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmidt & Günther sind deshalb bewusst auf beiden juristischen Praxisfeldern tätig. In der kautelarjuristischen Praxis gestalten wir Verträge und Rechtsnormen und erteilen Rechtsrat, um vorbeugend Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei können wir auf unser Erfahrungswissen aus der Prozesspraxis zurückgreifen.


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RA Prof. Dr. Torsten Schmidt, RA Stefan Günther