Eine qualifizierte anwaltliche Vertretung und
eine ständig hohe Beratungsqualität bei der
Bearbeitung und Betreuung Ihrer Mandate ist
nicht nur Ihnen wichtig, sondern auch uns.
Deshalb setzen wir auf eine
strategische
Qualitätssicherung unserer
Arbeit.
Unser Qualitätsversprechen:
Qualität durch mehrere
Rechtsanwälte
In unserer Rechtsanwaltssozietät sind
mehrere Rechtsanwälte tätig. Das
ermöglicht nicht nur eine Spezialisierung
auf bestimmte Fachgebiete und eine
arbeitsteilige Mandatsbearbeitung, sondern
stellt den ständigen Erfahrungs- und
Gedankenaustausch der Berufsträger sicher.
Der "Rat des Kollegen" hat einen
unschätzbaren Wert: Schwierige
Rechtsfälle, taktisches Vorgehen und
strategische Ansätze werden gemeinsam
beraten und abgestimmt. Die eigene Arbeit und
Herangehensweise jedes Rechtsanwalts
unterliegt so permanenter Selbstreflexion und
kollegialer Kontrolle.
Aber auch bei Auswärtsterminen,
Weiterbildungen, Krankheit, Urlaub und
sonstigen Abwesenheitszeiten eines
Rechtsanwalts steht jederzeit ein
anwaltlicher Vertreter und Ansprechpartner
zur Verfügung. In eiligen, dringlichen und
unvorhergesehen Situationen steht ein
Rechtsanwalt bereit, der sofort
unaufschiebbare Maßnahmen einleiten oder das
dringende Mandat übernehmen kann. Wir lassen
Sie nicht "im Regen stehen"!
Qualität durch
Fachanwaltschaften
In unserer Rechtsanwaltssozietät sind nur
Rechtsanwälte tätig, die sich in einem oder
mehreren Fachgebieten zum "Fachanwalt"
qualifiziert haben. Der Titel "Fachanwalt"
darf nur an Rechtsanwälte verliehen werden,
die durch eine spezielle
Fachanwaltsausbildung, durch
Leistungskontrollen und den Nachweis einer
hohen Zahl bearbeiteter Mandate innerhalb
eines in § 5 FAO vorgeschriebenen Zeitraums
besondere theoretische theoretische
Kenntnisse und besondere praktische
Erfahrungen nachgewiesen hat. Besondere
theoretische Kenntnisse und besondere
praktische Erfahrungen liegen vor, wenn
diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß
dessen übersteigen, das üblicherweise durch
die berufliche Ausbildung und praktische
Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die für
Fachanwälte bestehende besondere
Fortbildungsverpflichtung (ab 2015 mindestens
15 Zeitstunden im jeweiligen Fachgebiet)
stellt sicher, dass der Rechtsanwalt
permanent "auf dem neuesten Stand" ist.
Um es umgangssprachlich zu formulieren:
Fachanwälte sind die "Experten" und
"Spezialisten" auf ihrem jeweiligen
Fachgebiet.
Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt ist
"Fachanwalt für
Verwaltungsrecht" (seit 2003) und
"Fachanwalt für Agrarrecht" (seit
2016). Rechtsanwalt Stefan Günther ist
"Fachanwalt für
Arbeitsrecht" (seit 2002) und
"Fachanwalt für
Verkehrsrecht" (seit 2010). Nutzen
Sie unsere besonderen Kenntnisse und
Erfahrungen als Fachanwälte! Lassen Sie sich
von einem Fachanwalt beraten und vertreten!
Qualität durch
Fortbildungen
Eine schnelllebige Zeit führt auch zu einer
rasanten Rechtsentwicklung. Zum einen erzeugt
die Gesetzgebungsmaschinerie der
Europäischen Union, des Bundesgesetzgebers
und der Landesgesetzgeber permant viele
wichtige Rechtsänderungen. Zum anderen wird
das Recht durch die Rechtsprechung (in einem
fachlich gegliederten Gerichtssystem)
geprägt. Durch ständige Fortbildung - und
zwar durch den Besuch von
Fortbildungsseminaren, durch
Inhouse-Schulungen und durch die Lektüre von
Fachzeitschriften und fachspezifischen
Newslettern - halten wir uns auf dem neuesten
Stand und sichern unsere Beratungsqualität.
Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt und
Rechtsanwalt Stefan Günther wurden durch die
Bundesrechtsanwaltskammer mit dem
Fortbildungszertifikat "Qualität durch
Fortbildung" zertifiziert. Rechtsanwalt Dr.
Torsten Schmidt und Rechtsanwalt Stefan
Günther sind ferner durch den Deutschen
Anwaltsverein mit der (jährlichen)
Fortbildungsbescheinigung zertifiziert.
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Qualität durch Auswahl und Einsatz
qualifizierter Mitarbeiterinnen
Mindestens 50 Prozent der Tätigkeiten und
Arbeitsabläufe in einer Rechtsanwaltskanzlei
werden nicht durch den Rechtsanwalt, sondern
durch Mitarbeiter erledigt. Die Mandanten-
und Aktenverwaltung, die Büroorganisation,
das Beschaffungswesen von Büromaterial und
Fachliteratur, der E-Mail-Verkehr, der
Telefondienst, die zuverlässige
Entgegennahme von Mandanten-, Gerichts- und
Behördenmitteilungen, die Postverwaltung,
das Vorbereiten und Ausfertigen der Gerichts-
und Mandantenkorrespondenz, die Kontrolle
anwaltlicher Schriftsätze, die
Fristenüberwachung und Fristenkontrolle, der
Mandantenempfang, die Terminsverwaltung, die
Datensicherung, die Überwachung des
Zahlungsverkehrs, das Weiterleiten von
Mandanten- und Fremdgeldern sowie das
Kostenmanagement liegen als außerordentlich
wichtige und anspruchsvolle Tätigkeiten
überwiegend in den Händen unserer
Mitarbeiterinnen.
Von Anfang an setzen die Rechtsanwälte Dr.
Schmidt & Günther ausschließlich auf
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für
die hohen Anforderungen in einer
Rechtsanwaltskanzlei speziell ausgebildet
wurden und über den Berufsabschluss als
"Rechtsanwaltsfachangestellte/r" verfügen.
Unsere Mitarbeiterinnen werden für Ihre
anspruchsvolle Tätigkeit ständig geschult,
angeleitet und fortgebildet.
Qualität durch fachlichen Austausch
und Mitarbeit in berufsständischen
Organisationen, Arbeitsgemeinschaften und
Fachverbänden
Der fachliche Austausch mit Berufskollegen
ist unabdingbar. Selbstverständlich sind die
Rechtsanwälte Dr. Torsten Schmidt und Stefan
Günther über den zuständigen örtlichen
Anwaltverein (Leipziger Anwaltverein)
Mitglied im Deutschen
Anwaltverein.Rechtsanwalt Dr. Torsten Schmidt
arbeitet zudem in der
Arbeitsgemeinschaft
Agrarrecht und der
Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht
Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
des Deutschen Anwaltvereins mit. Rechtsanwalt
Stefan Günther arbeitet in der
Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht und der
Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des Deutschen
Anwaltvereins mit. Rechtsanwalt Dr. Torsten
Schmidt ist außerdem Mitglied der Deutschen
Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) und der
Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht
e.V.
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Qualität durch
Fachinformationssysteme, juristische
Datenbanken und juristische
Periodika
Über den Bezug der Papierausgaben
Bundesgesetzblattes, des Sächsischen Gesetz-
und Verordnungsblattes, des Sächsischen
Amtsblattes, der Ministerialblattes des
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus,
mehrer kommunaler Amtsblätter und mehrer
kirchlicher Amtsblätter (EKD, EvLKS) sowie
über elektronische Newsletter beobachten wir
laufend die Gesetzgebungsentwicklung.
Durch mehrere Fachzeitschriften - u.a. Neue
Juristische Wochenschrift (NJW), Neue
Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ mit
NVwZ-RR), Sächsische Verwaltungsblätter
(SächsVBl.), Sachsenlandkurier (SLK),
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
(ZevKR), Kirche und Recht (KuR), Anwaltsblatt
(AnwBl.), BRAK-Mitteilungen - nehmen wir an
der fachwissenschaftlichen Diskussion teil
und halten uns umfassend auf dem neuesten
Stand.
Neben der Lektüre und Auswertung mehrer
täglich oder wöchentlich erscheinender
juristischer Newsletter (vor allem der Juris
GmbH), nutzen wir in der täglichen Arbeit
bei nahezu jeder Fallbearbeitung die
juristische Datenbanken Juris und teilweise
auch Beck-Online.
Qualität durch modernste Kanzlei-EDV
und Rechtsanwaltssoftware
Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel
gehört zur alltäglichen anwaltlichen
Praxis. Deshalb halten wir unsere modernen
EDV-Anlagen stets auf dem neuesten Stand und
sichern die Funktionalität und
Störungssicherung durch Wartungsverträge
spezialisierter IT-Partner. Die Nutzung
modernster Rechtsanwaltssoftware erleichtert
bei den Rechtsanwälten Dr. Schmidt &
Günther nicht nur die Kanzleiabläufe,
sondern sorgt für die erforderliche
Datensicherheit, für schnelle und flexible
Aufgabenerledigung und die gewohnte
Professionalität.
Die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer
Mandantendaten, die Sicherheit und
Zuverlässigkeit der anwaltlichen
Kommunikation, die Kanzleibuchhaltung,
Kostenberechnung und der elektronische
Schriftverkehr lassen weder Raum für
Experimente, noch eignen sie sich als
Spielwiese für IT-Laien.Deshalb setzen wir
mit der Kanzleisoftware "RA-Micro" auf die
Erfahrung und Zuverlässigkeit des
Marktführers für Rechtsanwaltssysteme, auf
technische Ansprechpartner vor Ort und ein
ausgedehntes Service- und Supportnetzwerk.
Qualität durch ausgewogenes
Verhältnis kautelarjuristischer und
forensischer Tätigkeit
Die "Nagelprobe" für einen Vertrag ist die
gerichtliche Auseinandersetzung. Hier zeigt
sich, ob das Gericht die vertraglichen
Klauseln für zulässig, wirksam und
verständlich hält. Hier zeigt sich auch, ob
der Wille der Vertragspartner deutlich genug
hervotritt und alles vorausbedacht wurde.
Doch wer will einen guten Vertrag gestalten
oder den richtigen Rechtsrat erteilen, wenn
er die Gerichtspraxis nicht kennt und nicht
abschätzen kann, was "die Gerichte" später
"aus einem Vertrag machen"?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schmidt
& Günther sind deshalb bewusst auf
beiden juristischen Praxisfeldern tätig. In
der kautelarjuristischen Praxis gestalten wir
Verträge und Rechtsnormen und erteilen
Rechtsrat, um vorbeugend Streit und
gerichtliche Auseinandersetzungen zu
vermeiden. Dabei können wir auf unser
Erfahrungswissen aus der Prozesspraxis
zurückgreifen.
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