Unfallflucht

Anzeigen und Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sind in der Praxis sehr häufig. Sie führen bei einem Fremdschaden in einer Größenordnung zwischen 800,00 € und 1.500,00 € zu einer Geldstrafe von 15 bis 30 Tagessätzen sowie einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ab einem Fremdschaden von 1.300,00 € zu befürchten. Gerade beim Rückwärtsfahren mit Anhängekupplung sowie Rangieren mit größeren Fahrzeugen ist dem Führer eines Kraftfahrzeugs häufig nicht bewusst, dass er einen Fremdschaden verursacht hat. Um sich hier gegen den Vorwurf der Unfallflucht sachgerecht zu verteidigen, ist die Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte erforderlich. Sachgerecht ist oft, die Einholung eines technischen Sachverständigengutachtens anzuregen, damit im Falle eines unbegründeten Verdachts nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene den Fremdschaden weder optisch noch taktil noch akustisch wahrnehmen konnte. Nur dann, wenn nachweisbar ist, dass der Betroffene die Verursachung eines nicht nur unerheblichen Fremdschadens bemerkt hat, kann eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfolgen.

 

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Rechtsanwalt Stefan Günther

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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